AGB DER KOSTENPFLICHTIGEN PARKZONE

Wir laden Sie ein, die kostenlosen Parkplätze an der ul. Słupska und ul. Rybacka zu nutzen.

Geltungszeitraum der Zone: 15.06. – 15.09.

Erhebung von Gebühren:: Montag – Freitag, in der Zeit von 9.00 – 21.00 Uhr.

SPP-Büro: ul. Słowiańska 12, tel. 882 138 210


Zonenbereich

DIE KOSTENPFLICHTIGE PARKZONE AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN IN DER STADT USTKA UMFASST:

  1. ul. Zaruskiego
  2. ul. Żeromskiego
  3. ul. Mickiewicza
  4. ul. Sprzymierzeńców
  5. ul. Leśna
  6. ul. Wczasowa
  7. ul. Kopernika
  8. ul. Pogodna
  9. Plac Wolności
  10. ul. Piłsudskiego
  11. ul. Kościuszki
  12. ul. Kilińskiego
  13. ul. Beniowskiego
  14. ul. Marynarki Polskiej
  15. ul. Mała
  16. ul. Słowiańska
  17. ul. Wyszyńskiego
  18. ul. Jana z Kolna


Gebührensätze

Die Preise für das Parken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind wie folgt:

1) für Parken bis zu 30 Minuten – 1,00 PLN;

2) für die erste Stunde des Parkens – 3,00 PLN;

3) für die zweite Stunde des Parkens – 3,50 PLN;

4) für die dritte Stunde des Parkens – 4,00 PLN;

5) für jede weitere Parkstunde – 3,00 PLN;

6) Tagesgebühr für einen Tag Parken – 30,00 PLN

7) Monats-Abonnement für einen öffentlichen Parkplatz mit der Möglichkeit, an einer bestimmten Straße zu parken – 150 PLN;

8) Monats-Abonnement für einen öffentlichen Parkplatz mit der Möglichkeit des Parkens im Bereich der gesamten Parkzone 300 PLN;

9) monatliches Abonnement eines reservierten Parkplatzes, gekennzeichnet mit dem D-18-Zeichen (dem sogenannten “Briefumschlag”) – 1000 PLN – der Abonnementkäufer ist verpflichtet, den Parkplatz auf eigene Kosten vorübergehend mit einer horizontalen Kennzeichnung, d. h. gelbem Klebeband und einem Schild mit dem Kennzeichen, zu markieren und nach Ablauf des Abonnements den ursprünglichen Zustand der Parkfläche wiederherstellen;

10) Abonnement für Urlauber an 7 aufeinander folgenden Kalendertagen für ein Kraftfahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen – 150 PLN;

11) Abonnement für Urlauber, die die Kurort-Gebühr zahlen, für 7 aufeinanderfolgende Kalendertage für ein Kraftfahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen – 99 PLN.

Zahlungsmethode für die Parkzeit

a) Kauf von Parktickets an den SB-Kassen (Parkautomaten),

b) Bezahlen des Parkens an Parkautomaten mit Zahlungskarten

c) Bezahlen des Parkens mit dem Mobiltelefon unter Verwendung des verfügbaren mobilen Zahlungssystems,

d) Kauf einer Abonnementkarte.

Abonnements

Die Möglichkeit des Kaufs eines Abonnements für ausschließlich ein Fahrzeug steht Einwohnern der Parkzone zu, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Fahrzeugs oder Benutzer eines Fahrzeugs sind, auf Grundlage eines entgeltlichen, zivilrechtlichen Geschäfts oder eines Leihvertrags sind, auf Grundlage einer notariellen Urkunde, deren Partei sie sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t, nach Begleichung der einmaligen Abonnementgebühr.

Die Möglichkeit des Kaufs eines Abonnements für Urlauber, die die Kurort-Gebühr bezahlt haben, für ein Fahrzeug mit festgelegtem Kennzeichnen, steht gegen Vorlage der Bestätigung der Zahlung der Kurort-Gebühr durch den Fahrzeughalter zu.

Die Person, die ein Abonnement beantragt, muss in Ustka für einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet der Parkzone registriert sein, ein Unternehmen führen oder in einem Unternehmen beschäftigt sein das ein Gewerbe innerhalb der Zone führt, sowie in Immobilien, die an ihrer Grenze liegen.

Bei der Beantragung des Abonnements ist Folgendes vorzulegen:

a) Personalausweis des Antragstellers oder ein anderes Dokument zur Bestätigung der Identität,

b) Meldebestätigung für einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet der Parkzone oder ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument über die Geschäftstätigkeit,

c) Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, für das das Abonnement ausgestellt wird,

d) Dokument, das die Form der Fahrzeughaltung für Personen bestätigt, die keine Eigentümer oder Miteigentümer des Fahrzeugs sind,

e) Anträge sind beim Büro für Kostenpflichtige Parkzonen einzureichen.

Zusatzgebühren

Für einen nicht bezahlten Halt in der Parkzone wird eine zusätzliche Gebühr von 50 PLN erhoben, mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über die zusätzliche Gebühr. Für einen längeren Halt in der Parkzone als bezahlt wurde, wird eine zusätzliche Gebühr von 50 PLN erhoben, mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über die zusätzliche Gebühr. Wenn die auferlegte zusätzliche Gebühr innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Aufforderung zu ihrer Zahlung beglichen wird, reduziert sich die zusätzliche Gebühr und beträgt 30 PLN. Die zusätzliche Gebühr kann von Mitarbeitern des Büros für die Kostenpflichtige Parkzone innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Mitteilung storniert werden, falls Folgendes vorgelegt werden kann:

1) ein Parkticket, das innerhalb von 10 Minuten nach der in der Mitteilung angegebenen Zeit gekauft wurde,

2) Zahlungsnachweis im mobilen Zahlungssystem,

3) gültige Abonnementkarte,

4) eine gültige Kennung, die von der Gebühr befreit, nur in dem Fall, wenn das Fahrzeug an einem mit dem sogenannten “Briefumschlag” gekennzeichneten Ort geparkt wurde.

5) gültige Parkkarte einer behinderten Person, nur wenn das Fahrzeug an einem mit dem sogenannten “Briefumschlag” gekennzeichneten Ort geparkt wurde.

Die nicht rechtzeitig gezahlte zusätzliche Gebühr unterliegt der Vollstreckung in der in den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Juni 1966 zu Vollstreckungsverfahren in der Verwaltung festgelegten Weise (GBl. von 2012, Pos. 1015 in der geänderten Fassung).